Blindenhund abgelehnt: Die gesetzliche Lage
In Großbritannien gelten klare Gesetze, die Taxidienstleister verpflichten, blinde Menschen und Personen mit anderen Einschränkungen zu befördern. Die einzige Ausnahme wäre ein ärztlich bestätigter, medizinischer Grund. Unter dem Equality Act von 2010 ist es illegal, Fahrgäste wegen ihrer Einschränkung oder weil sie mit einem Assistenzhund reisen, abzulehnen oder schlechter zu behandeln.
Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 1000 Pfund (circa 1150 Euro) und der Verlust der Lizenz. Trotzdem gilt Diskriminierung im Alltag immer noch als weit verbreitet: Studien und Umfragen des britischen Blindenzentrums RNIB und der Wohltätigkeitsorganisation Guide Dogs haben ergeben, dass mehr als drei Viertel der Menschen mit Blindenhund schon einmal Zugang zu Dienstleistungen verweigert bekamen – vor allem in Geschäften, Restaurants oder dem Taxi.
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